Pflegestufen in Österreich
Welche Pflegestufe gilt, hängt vom Pflegebedarf in Stunden pro Monat ab. Für die obersten Stufen kommt eine besondere Voraussetzung dazu.
Stand:
Pflegestufen, Stundengrenzen und Monatsbeträge 2026
Stufe 1
Pflegegeld pro Monat 2026: 206,20 EUR
Pflegebedarf pro Monat: mehr als 65 Stunden
Stufe 2
Pflegegeld pro Monat 2026: 380,30 EUR
Pflegebedarf pro Monat: mehr als 95 Stunden
Stufe 3
Pflegegeld pro Monat 2026: 592,60 EUR
Pflegebedarf pro Monat: mehr als 120 Stunden
Stufe 4
Pflegegeld pro Monat 2026: 888,50 EUR
Pflegebedarf pro Monat: mehr als 160 Stunden
Stufe 5
Pflegegeld pro Monat 2026: 1.206,90 EUR
Pflegebedarf pro Monat: mehr als 180 Stunden
Zusätzliche Voraussetzung: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, etwa dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson oder regelmäßige Nachschau auch in der Nacht (EinstV § 6)
Stufe 6
Pflegegeld pro Monat 2026: 1.685,40 EUR
Pflegebedarf pro Monat: mehr als 180 Stunden
Zusätzliche Voraussetzung: Betreuung, die sich zeitlich nicht planen lässt und regelmäßig bei Tag und Nacht nötig ist, oder dauernde Anwesenheit bei Tag und Nacht wegen Eigen- oder Fremdgefährdung (EinstV § 7)
Stufe 7
Pflegegeld pro Monat 2026: 2.214,80 EUR
Pflegebedarf pro Monat: mehr als 180 Stunden
Zusätzliche Voraussetzung: praktisch keine gezielten Bewegungen von Armen und Beinen möglich, oder ein ähnlich schwerer Zustand (im Gesetz: keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung, oder gleichzuachtender Zustand, BPGG § 4 Abs 2)
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Pflegegeld pro Monat 2026 | Zusätzliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| 1 | mehr als 65 Stunden | 206,20 EUR | keine |
| 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 EUR | keine |
| 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 EUR | keine |
| 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 EUR | keine |
| 5 | mehr als 180 Stunden | 1.206,90 EUR | außergewöhnlicher Pflegeaufwand, etwa dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson oder regelmäßige Nachschau auch in der Nacht (EinstV § 6) |
| 6 | mehr als 180 Stunden | 1.685,40 EUR | Betreuung, die sich zeitlich nicht planen lässt und regelmäßig bei Tag und Nacht nötig ist, oder dauernde Anwesenheit bei Tag und Nacht wegen Eigen- oder Fremdgefährdung (EinstV § 7) |
| 7 | mehr als 180 Stunden | 2.214,80 EUR | praktisch keine gezielten Bewegungen von Armen und Beinen möglich, oder ein ähnlich schwerer Zustand (im Gesetz: keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung, oder gleichzuachtender Zustand, BPGG § 4 Abs 2) |
Quelle der Werte: BPGG § 4 Abs 2 und § 5, Beträge 2026 laut Verordnung BGBl. II Nr. 263/2025, geprüft 25.09.2026 gegen die Seite des Sozialministeriums. Stand der Regeln: 26.09.2026.
Wie der Pflegebedarf gezählt wird
Gezählt wird die Zeit für Betreuung und Hilfe, die ein Mensch regelmäßig braucht: An- und Auskleiden, Körperpflege, Essen, Medikamente, dazu Hilfe im Haushalt wie Einkauf, Wäsche und Reinigung. Die Einstufungsverordnung legt je Verrichtung einen Zeitwert fest. Richtwerte sind der Ausgangspunkt und gelten, solange der tatsächliche Aufwand nicht deutlich abweicht. Mindestwerte sind Untergrenzen, darüber geht es nur bei erheblich höherem Aufwand. Die Summe ergibt die Stunden pro Monat, und die Tabelle zeigt, welche Stufe dazu gehört.
Für Kinder und Jugendliche gilt eine eigene Verordnung mit eigenen Werten, die Kinder-Einstufungsverordnung. Bei Demenz und anderen schweren geistigen oder psychischen Behinderungen kommt ein fixer Erschwerniszuschlag dazu (EinstV § 1 Abs 6). Altersgrenzen und Werte stehen in den Verordnungen, die unten verlinkt sind.
Diese Begriffe erklärt das Glossar:
Stimmt Ihre Stufe?
Sie erzählen einen normalen Tag, der Prüfer ordnet zu und rechnet nach, ob die Stufe im Bescheid passt.
Meinen Bescheid prüfenQuellen
Das ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall hilft Ihnen kostenlos die Arbeiterkammer oder eine Pflegeberatung.