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Pflegegeld-Prüfer

Pflegegeld-Bescheid zu niedrig: Klage statt Einspruch

Viele suchen nach einem Einspruch. Gegen den Pflegegeld-Bescheid gibt es in Österreich aber keinen Einspruch und keinen Widerspruch, sondern die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Hier steht, wie Sie vorgehen.

Stand:

Diese Anleitung ist keine Rechtsberatung. Sie erklärt den üblichen Weg, verbindlich entscheidet das Gericht. Lassen Sie sich für Ihren Fall beraten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: 3 Monate ab Zustellung des Bescheids, nicht verlängerbar (ASGG § 67 Abs 2).
  • Zuständig: das Arbeits- und Sozialgericht, in Wien das Arbeits- und Sozialgericht Wien, sonst das Landesgericht.
  • Für Sie kostenlos, keine Anwaltspflicht, die Klage ist formlos möglich.
  • Die Stufe aus dem Bescheid bleibt gesichert, sie kann durch die Klage nicht sinken (ASGG § 71 Abs 2).

Schritt für Schritt

  1. Zustelldatum notieren und Frist ausrechnen

    Schreiben Sie auf, wann der Bescheid zugestellt wurde. Die Frist für die Klage endet 3 Monate danach (ASGG § 67 Abs 2). Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag (ZPO § 126). Bei einem hinterlegten Bescheid zählt der erste Tag der Abholfrist.

  2. Gutachten anfordern

    Fordern Sie beim Träger, meist der Pensionsversicherungsanstalt, das Gutachten zum Bescheid an. Darin steht, welche Verrichtungen mit wie vielen Stunden gezählt wurden. So sehen Sie, was fehlt oder zu knapp angesetzt ist.

  3. Alltag mit dem Gutachten vergleichen

    Gehen Sie einen normalen Tag durch, vom Aufstehen bis zur Nacht. Wobei braucht die Person Hilfe, Anleitung oder Aufsicht? Was davon fehlt im Gutachten? Der Pflegegeld-Prüfer hilft dabei, er rechnet die Stufe aus Ihrer Erzählung nach.

    Alltag mit dem Pflegegeld-Prüfer durchgehen
  4. Beratung holen

    Die Arbeiterkammer berät und vertritt ihre Mitglieder. Behindertenverbände wie KOBV und ÖZIV beraten ebenfalls und vertreten ihre Mitglieder vor Gericht. Eine Pflegeberatung hilft bei Fragen zum Alltag und zum Antrag.

  5. Klage einbringen

    Reichen Sie die Klage vor Fristende beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Sie ist formlos möglich: Wer klagt, gegen welchen Bescheid, und dass Sie eine höhere Stufe verlangen. Legen Sie den Bescheid bei. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, eine Anwältin oder ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben.

  6. Pflegetagebuch führen

    Schreiben Sie bis zur Begutachtung durch das Gericht auf, wann Sie wobei helfen und wie lange es dauert, auch in der Nacht. Das zeigt einen Bedarf, der schwankt, und hilft, bei der Begutachtung nichts zu vergessen.

  7. Begutachtung vorbereiten

    Im Verfahren untersucht eine vom Gericht bestellte Sachverständige oder ein Sachverständiger. Legen Sie sich eine Liste der Verrichtungen zurecht, bringen Sie Befunde und das Pflegetagebuch mit. Bei der Begutachtung durch den Träger darf eine Vertrauensperson dabei sein und wird angehört (BPGG § 25a Abs 1).

Was eine Klage bewirken kann

Das Gericht legt die im Bescheid anerkannten Stunden zugrunde und kann die Stufe bestätigen oder erhöhen (ASGG § 71 Abs 2).

Entscheidend ist meist das Gutachten im Verfahren. Eine vorbereitete, genaue Schilderung des Alltags zählt dort mehr als Zeuginnen und Zeugen.

Klage oder Erhöhungsantrag?

Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid, der schon bei der Zustellung nicht stimmt. Hat sich der Zustand seither wesentlich verschlechtert, ist ein Erhöhungsantrag beim Träger der Weg (BPGG § 9 Abs 4).

Innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft wird ein neuer Antrag nur behandelt, wenn Sie eine wesentliche Verschlechterung glaubhaft machen (BPGG § 25 Abs 4).

Wo Sie Hilfe bekommen

Stimmt Ihre Stufe?

Sie erzählen einen normalen Tag, der Prüfer ordnet zu und rechnet nach, ob die Stufe im Bescheid passt.

Meinen Bescheid prüfen

Quellen